für den Betrieb und die Nutzung von Ladeinfrastruktur
Ladekonzepte · René Pätzold · Stand: Juli 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Nutzungsverhältnisse zwischen Ladekonzepte, René Pätzold (nachfolgend „Anbieter“) und den Nutzern der Ladeinfrastruktur (nachfolgend „Nutzer“), soweit nicht im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
(2) Die AGB gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters im Bereich der Elektromobilität, insbesondere für die Bereitstellung, den Betrieb und die Abrechnung von Ladepunkten sowie für damit verbundene Dienst- und Serviceleistungen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Vertragspartner
(1) Anbieter im Sinne dieser AGB ist Ladekonzepte, René Pätzold, Armbruststraße 21, 67346 Speyer, USt.-ID: DE 317 999 034.
(2) Nutzer können natürliche Personen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen sowie sonstige juristische Personen oder Personenvereinigungen sein, die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt umfassende Leistungen im Bereich der Elektromobilität. Dies umfasst insbesondere die Planung und Projektierung von Ladeinfrastruktur, die Errichtung, den Betrieb und die technische Betriebsführung von Ladepunkten sowie die zugehörige Abrechnung.
(2) Der Anbieter bietet Zugang zu Ladepunkten über verschiedene Authentifizierungsmedien (z. B. RFID-Karten, App oder andere technisch verfügbare Zugangswege) an. Die jeweils verfügbaren Zugangsmethoden richten sich nach der technischen Ausstattung des Ladepunktes.
(3) Der Anbieter betreibt Ladeinfrastruktur schwerpunktmäßig im Bereich der Wohnungswirtschaft sowie für gewerbliche und öffentliche Standorte.
(4) Ergänzende Leistungen, insbesondere Wartung, Entstörung und technischer Support, sind Gegenstand gesonderter Vereinbarungen oder des jeweiligen Betriebsführungsvertrags.
§ 4 Nutzung der Ladeinfrastruktur
(1) Die Nutzung der Ladepunkte setzt eine ordnungsgemäße Registrierung oder Autorisierung voraus, sofern nicht ein Ad-hoc-Zugang ohne Registrierung ermöglicht wird.
(2) Ladepunkte dürfen ausschließlich für den Ladevorgang von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Jede andere Verwendung ist unzulässig.
(3) Der Nutzer hat die am Ladepunkt angebrachten sowie die vom Anbieter kommunizierten Nutzungshinweise zu beachten. Insbesondere ist eine Blockierung des Ladepunktes nach Abschluss des Ladevorgangs zu vermeiden.
(4) Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.
§ 5 Preise und Abrechnung
(1) Die geltenden Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisübersicht des Anbieters, die am Ladepunkt, im Kundenportal oder auf sonstigem Weg zugänglich gemacht wird. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Ladevorgangs gültige Preis.
(2) Die Abrechnung erfolgt je nach Tarif auf Basis des entnommenen Energievolumens (kWh), der Ladezeit oder als Pauschalbetrag. Das anwendbare Abrechnungsmodell wird dem Nutzer vor Nutzungsbeginn mitgeteilt.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttobetrag ausgewiesen.
(4) Die Zahlung erfolgt entsprechend der vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Bei Vertragsnutzern erfolgt die Abrechnung in der Regel im Nachhinein auf Basis der erfassten Ladevorgänge. Bei Ad-hoc-Nutzern kann die Zahlung unmittelbar beim Ladevorgang erhoben werden.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie anfallende Mahnkosten zu berechnen und den Zugang zur Ladeinfrastruktur zu sperren.
(6) Abrechnungsunterlagen werden dem Nutzer in elektronischer oder schriftlicher Form bereitgestellt. Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen.
§ 6 Roaming
(1) Zugangsdaten und Authentifizierungsmedien, die vom Anbieter ausgegeben werden, berechtigen ausschließlich zur Nutzung von Ladepunkten, die vom Anbieter selbst betrieben oder verwaltet werden. Eine Nutzung von Ladepunkten Dritter (Outbound-Roaming) ist mit diesen Medien nicht möglich.
(2) An den vom Anbieter betriebenen Ladepunkten können Nutzer anderer Mobilitätsdienstleister (E-Mobility Provider, EMP) laden, sofern eine entsprechende technische und vertragliche Anbindung besteht (Inbound-Roaming). Die Abrechnung solcher Ladevorgänge erfolgt über den jeweiligen EMP des Nutzers; der Anbieter ist insoweit nicht Vertragspartner des Nutzers.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Roaming-Diensten Dritter.
§ 7 Verfügbarkeit und Betrieb
(1) Der Anbieter ist bestrebt, die Ladepunkte möglichst unterbrechungsfrei zu betreiben. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht garantiert.
(2) Wartungsarbeiten, technische Störungen, höhere Gewalt oder Einwirkungen Dritter können zu vorübergehenden Ausfällen führen. Solche Ausfälle berechtigen den Nutzer nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sofern der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(3) Störungen können über die technische Hotline (06232 312 70 21) oder per E-Mail gemeldet werden. Der Anbieter wird Störungen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zeitnah beheben.
§ 8 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Ladeinfrastruktur sachgemäß und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu nutzen sowie alle geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften einzuhalten.
(2) Zugangsdaten und Authentifizierungsmedien sind sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust oder Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(3) Schäden an der Ladeinfrastruktur, die der Nutzer wahrnimmt oder verursacht hat, sind dem Anbieter unverzüglich zu melden.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auch dann nur in Höhe des vertragstyp isch vorhersehbaren Schadens.
(3) Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung und zu den Rechten betroffener Personen entnehmen Sie der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf Anfrage oder über die genannten Kontaktdaten erhältlich ist.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse werden mit der vertraglich vereinbarten Laufzeit geschlossen. Kündigungsfristen und -modalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, dauerhaftem Zahlungsverzug oder missbräuchlicher Nutzung der Ladeinfrastruktur vor.
(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind vom Anbieter überlassene Zugangsmittel unverzüglich zurückzugeben oder zu sperren.
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit angemessener Frist anzupassen. Änderungen werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
(2) Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Nutzer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Speyer.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Speyer, Juli 2025 – Ladekonzepte · René Pätzold