Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

500 Millionen Euro Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteien­häusern

Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt ab sofort den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit einem Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro. Profitieren Sie als Wohnungswirtschaft, Immobilienunternehmen oder Eigentümergemeinschaft von attraktiven Zuschüssen für Wallboxen, Netzanschluss und Baumaßnahmen.

Das neue Förderprogramm im Fokus

Mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ setzt das Bundesministerium für Verkehr einen Meilenstein für die Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft. Ziel ist es, den Zugang zu Lademöglichkeiten an rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern und die Elektrifizierung des Gebäudebestands voranzutreiben.

Zitat Bundesminister Patrick Schnieder:
„Gemeinsam machen wir das Laden dort möglich, wo die Menschen leben – direkt zuhause in und an Mehrparteienhäusern. Wir ändern das jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro.“

Für wen ist das Förderprogramm?

Antragsberechtigt sind:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Privateigentümer von Mehrparteienhäusern zur Vermietung
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Wohnungsbestand
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand


Wichtig:
Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Eigentümergemeinschaften und institutionelle Vermieter – nicht an Privatpersonen für Einfamilienhäuser.

Förderdetails auf einen Blick

Fördervolumen: Bis zu 500 Mio. €

Förderhöhe pro Stellplatz:

  • Bis 1.300 € (ohne Wallbox)
  • Bis 1.500 € (mit Wallbox)
  • Bis 2.000 € (bidirektional)


Förderfähige Kosten:
Wallboxen, Ladesäulen, Netzanschluss, Baumaßnahmen, Vorrüstung, Lastmanagement, Planungskosten

Mindestanforderungen:

  • Mind. 6 Stellplätze elektrifiziert
  • Mind. 20 % der Stellplätze vorverkabelt


Max. Ladeleistung:
22 kW pro Ladepunkt

Gebäudetyp: Nur Bestandsgebäude (keine Neubauten)

Antragstellung: Vor Beginn der Maßnahme, digital über PwC-Portal

Was wird gefördert?

  • Anschaffung & Installation von Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladesäulen)
  • Netzanschluss & technische Anpassungen
  • Bauliche Maßnahmen (Kabeltrassen, Wanddurchbrüche)
  • Vorrüstung für weitere Stellplätze (mind. 20 % der Stellplätze)
  • Intelligentes Lastmanagement & Abrechnungssysteme
  • Planungs- und Installationskosten durch Fachbetriebe

Ihr Weg zur Förderung: 8 Schritte mit Ladekonzepte

Mit Ladekonzepte als erfahrenem Partner meistern Sie jede Phase – von der Planung bis zur Umsetzung.

  1. Bedarfsermittlung & Zielsetzung
    Analyse des Ladebedarfs und Entwicklung einer zukunftssicheren Gesamtlösung.

  2. Finanzierung & Grundsatzbeschluss
    Beratung zu Finanzierungsmodellen und Unterstützung bei der Beschlussfassung in der WEG.

  3. Angebotseinholung & Netzprüfung
    Einholung von Angeboten, ggf. Lastgangmessung zur Netzkapazität.

  4. Beschlussvorlage & Eigentümerversammlung
    Erstellung aller Unterlagen und Begleitung der Entscheidungsfindung.

  5. Beschlussfassung & Kostenverteilung
    Transparente Vorstellung des Konzepts und Abstimmung über Umsetzung und Kosten.

  6. Antragstellung & Dokumentation
    Zusammenstellung aller Unterlagen und digitale Antragstellung über das PwC-Portal.

  7. Umsetzung & Nachweisführung
    Koordination der Bauarbeiten, Einreichung der Verwendungsnachweise.

  8. Betrieb, Wartung & Erweiterung
    Unterstützung beim Betrieb, Service und bei zukünftigen Erweiterungen.

Fristen & Antragstellung

  • Antragsstart: 15. April 2026

  • Antragsfrist:
    • Für WEG, KMU, Privateigentümer: 10. November 2026
    • Für Wohnungsbau­gesellschaften/Immobilien&schy;unternehmen (wettbewerbliches Verfahren): 15. Oktober 2026

  • Antragstellung: Digital über das Portal des Projektträgers PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC)

FAQ – Häufige Fragen zum Förderprogramm "Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern"

Wer kann einen Antrag stellen?
Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU, Privateigentümer zur Vermietung sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen.
Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, bauliche Maßnahmen, Vorrüstung, Lastmanagement und Planungskosten.
Bis zu 1.300 € (ohne Wallbox), bis zu 1.500 € (mit Wallbox), bis zu 2.000 € (bidirektionaler Ladepunkt).
Mindestens 6 Stellplätze müssen elektrifiziert werden, mindestens 20 % der Stellplätze sind vorzuverkabeln, max. 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, nur Bestandsgebäude.

Ab 15. April 2026 digital über das PwC-Portal. Für die meisten Antragsteller bis 10. November 2026.

WEG-Beschlüsse, Angebote von Fachbetrieben, technische Nachweise, Nachweis der Stellplatzanzahl und der geplanten Vorrüstung.

Nach Bewilligung kann die Umsetzung starten. Nach Abschluss müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden.

Die Ladeinfrastruktur muss mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Änderungen oder Störungen sind zu melden.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bereits begonnene Projekte sind nicht förderfähig.
Ladekonzepte begleitet Sie von der Bedarfsermittlung über die Planung und Antragstellung bis zur Umsetzung und dem Betrieb – inklusive aller technischen und administrativen Schritte.
Ihr nächster Schritt:

Mit Ladekonzepte zur erfolgreichen Förderung

Nutzen Sie die Chance auf attraktive Fördermittel!

Jetzt unverbindlich beraten lassen – gemeinsam realisieren wir Ihr Ladeinfrastruktur-Projekt!